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Warum barrierefreies Internet?

Hallo und herzlich willkommen zum Podcasts von ›Einfach für Alle‹, der Aktion Mensch-Initiative für barrierefreies Webdesign. Heute gibt es den zweiten Teil des Rückblicks auf die Veranstaltung »Warum barrierefreies Internet?« des Vereins »accessible media« in Wien.

Autor: tc

Am Mikrofon heute Manfred »majo« Heinze, Links zum Selberdrücken gibt's wie immer in der Mitschrift.

Die Veranstaltung fand am 12. Oktober im TechGate Vienna gleich neben der UNO statt. 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um sich über Barrierefreiheit in der Praxis zu informieren. Die Vortragenden aus dem In- und Ausland zeigten auf, dass Barrierefreiheit eine umfassende und herausfordende Aufgabe darstellt. Für alle, die nicht dabei sein konnten und jene, die gerne nachschlagen möchten: hier eine Nachlese von Martin Ladstätter von BIZEPS. Herzlichen Dank!

ojm.at: »Unser Ziel war viele Benutzer zu erreichen«

Der Internetauftritt des Österreichischen Jüdischen Museums hat bei weitem nicht die Größe von wien.at oder Kurier. Johannes Reiss legte seine Erfahrungen im Veranstaltungsblock: »Barrierefreier Relaunch in der Praxis« dar.

»Das Budget war schnell ermittelt, weil nicht vorhanden«, scherzte Reiss und sprach eine Situation an, die viele Internetbeauftragte von kleineren Angeboten sehr gut kennen. »Die Entscheidung ojm.at zu relaunchen war dringend notwendig geworden. Wir hatten viele Abrufe und die Website war schlicht und einfach in die Jahre gekommen, blinkende, laufende und hüpfende Elemente waren für manche zugegeben noch immer lustig, für die meisten anderen jedoch eine Zumutung«, erklärte er die Motivation den Internetauftritt gründlich zu überarbeiten.

Johannes Reiss

Besonders klar und einleuchtend war die Erklärung, mit der Reiss die Motivation zur Erstellung eines verbesserten Internetauftrittes gab: »Das hatte auch damit zu tun, dass wir aufgrund unserer Erfahrungen vor allem bestrebt waren, Schwellenängste und Unsicherheiten im Umgang mit dem jüdischen Museum abzubauen und diesen entgegenzutreten. Etwas grob formuliert: Eine Website mit vielen Barrieren würde unterschwellig die Ängste und Unsicherheiten schüren, zumal die Website für viele Besucher, aber auch Käufer unserer Publikationen die allererste Anlaufstelle ist. Ziel war also ein möglichst hübscher, sympathischer, verständlicher, gut und leicht benutzbarer Webauftritt.«

»Das Design sollte in erster Linie von Klarheit geprägt sein, optimale Lesbarkeit sowie Verständlichkeit des Gelesenen hatten absolute Priorität«, resümierte er.

Die weiträumig und großzügig wirkenden und nie überladenen Seiten nehmen den Eindruck eines Ganges durch die realen Ausstellungsräume des Museums vorweg, führte er weiter aus.

Wenn ein Ziel als vorrangig genannt werden soll, dann die textliche Gestaltung - so der Leiter des Museums im Rückblick. »Alle Texte der Website wurden für dieses Projekt neu verfasst (mit Ausnahme vorhandener wissenschaftlicher Artikel). Der Text sollte exakt dem des Museumsalltags entsprechen und so dem sehr inhomogenen Zielpublikum möglichst gerecht werden. Verständlichkeit hatte immer oberste Priorität.«

Daraus folgt: Die Einrichtung der Website ojm.at in Leichter Sprache versteht sich als ergänzendes Serviceangebot des Österreichischen Jüdischen Museums. Dem Benutzer stehen sämtliche Seiten der Website mit Ausnahme des Abschnitts Artikel in leichter Sprache zur Verfügung. »Auf die Übertragung der Artikel wurde bewusst verzichtet um den vom jeweiligen Autor bezweckten wissenschaftlichen bzw. ästhetischen Duktus der einzelnen Texte zu bewahren«, lautete die Erklärung.

Von nahezu allen Bildern werden Großansichten zur Verfügung gestellt. »Mit Großansichten der Bilder wolle man aber insbesondere auch schlecht sehenden Benutzern die Möglichkeit geben, die zum Teil sehr schönen und seltenen Bilder besser zu sehen bzw. nachzuvollziehen.«

Als Accessibility-Schwerpunkt neben der Leichten Sprachversion kann das Angebot in Gebärdensprache gesehen werden, hält Reiss fest und erwähnt, dass drei Videos in Österreichsicher Gebärdensprache in einer Gesamtlänge von ca. 36 Minuten zur Verfügung gestellt werden.

»Die Besucherzahl von ojm.at stieg binnen weniger Monate auf das 3-5fache«, berichtet er nicht ohne sichtbare Freude. »Und das obwohl die englische Version derzeit noch immer nicht online ist«, wie er festhält. Doch daran werde intensiv gearbeitet, kündigt er an.

Aber auch über andere positive Erlebnisse berichtet er: »Wir haben - und das war eine erfreuliche neue Erfahrung - konkretes und aktives positives Feedback von Besuchern und Besucherinnen, persönlich oder per Mail erhalten. Wenn ich Feedback aus der Accessibility-Branche außen vor lasse, waren es Menschen aus aller Welt, die von einer barrierearmen Website noch nie etwas gehört haben, sondern ganz normale Surfer sind und ojm.at als angenehm und benutzbar empfunden haben und dies auch äusserten.«

Auch wenn er es im Vortrag nicht erwähnte, wussten viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass das Österreichische Jüdischem Museum noch eine weitere Auszeichnung erhielt. Im Dezember 2005 wurde dem Team des OJM eine BIENE im deutschsprachigen Wettbewerb der besten barrierefreien Webseiten verliehen.

»User: Das unbekannte Wesen«

Jo Spelbrink

»Wer sind die User?« fragte Jo Spelbrink die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. »Überlicherweise« - so beantwortet der Vortragende seine Frage gleich selbst - »werden Menschen in Zielgruppen definiert«. Doch daraus ergibt sich das Problem, das sich diese Einteilungen hauptsächlich auf Inhalte und Ästhetik bezieht, »doch das Userverhalten bleibt unberücksichtigt, weil vermeintlich selbstverständlich«.

Er legt dar, dass es »unterschiedliche Prioritäten in der Wahrnehmung von Websites« gibt, auf die unterschiedlich eingegangen werden soll. Der Webdesigner muss daher häufig ein »Allrounder« sein. »Der ›ideale‹ Webdesigner versucht im Prinzip nur eines: Eine Balance zu finden, um den User zu erreichen«, hält Spelbrink fest.

Der Designprozess ist ein Userorientierter Prozess. Wichtig sei dabei insbesonders:

  • Hineinversetzen in verschiedene Wahrnehmungswelten (z. B. blind, gehörlos, motorisch eingeschränkt, farbenblind, …)
  • Designmatrix für Farben/Kontraste, Navigation, Semantik und Struktur
  • Überprüfung der Funktionalität der Website
  • Seitentest

Er hält fest, dass »User Research durch Seitentesten!« wichtig ist und »mehr Aufschluss über die Wirksamkeit einer Website gibt« als in den WAI-Richtlinien empfohlen.

»Behinderung ist die mangelnde Fähigkeit, mit schlechtem Design umgehen zu können.«

Tomas Caspers

Tomas Caspers brachte in seinem Referat »Design barrierefrei« humorvolle Betrachtungen und pointierte Statements. Was sind die Folgen von schlechtem Design? Caspers nennt technische Barrieren und eine Klage wegen Diskriminierung, wie es jüngst dem US-Einzelhändler ›target‹ widerfahren ist. Auch in Österreich kann seit dem 1. Januar 2006 eine Schadenersatzklage wegen einer nicht barrierefreien Internetseite eingereicht werden.

In aller Munde ist derzeit das Wort ›Web 2.0‹. War das Web in seiner Grundkonzeption als Informationsweitergabe gedacht sei nun vom »Lesen-Schreiben-Ausführen Web« die Rede. Caspers erläutert - etwas weniger sperrig - anhand von Beispielen:

"Web 2.0 ist …
…wenn Du Dich statt in der Karaoke-Bar bei Youtube gleich weltweit zum Affen machst.
…wenn Du sogar für Deine Lieblings-Dönerbuden eine Google-Map anlegst."

Doch was muss passieren, »damit Menschen mit Behinderungen von den neuen Möglichkeiten des Netzes profitieren können?«, fragt er das Publikum bei der Veranstaltung von accessible media.

Aus dem statischen Medium wird ein dynamisches Echtzeit-Medium. Daraus ergibt sich mehr Kompfort für den Nutzer; wenn er diesen nutzen kann. Aus dem passiven Einbahnstraßen-Medium wird ein Werkzeug, so Caspers weiter.

»Typisch für alle genannten Beispiele ist ein Mehr an Dynamik. Dynamik, die in den Richtlinien und Verordnungen zur Barrierefreiheit so nicht vorgesehen war oder sogar ausgeschlossen ist«, umreißt er das Problem. Er zeigt anhand von Beispielen, wie neue Techniken (»Progessive Enhancement«) versuchen das Problem zu lösen.

»Die wirklich spannende Aufgabe ist also, die direkte Zugänglichkeit dieser Applikationen für die Hilfsmittel von Menschen mit Behinderung herzustellen«, hält Caspers fest. Es sei nicht die Frage "ob" man neue Technologien des Web 2.0 barrierefrei umsetzen soll, sondern "wie".

Barrierefreiheit bezeichnet »bestimmte Qualitäten gestalteter Lebensbereiche, wodurch diese für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.« Caspers kommt dann aber mit einer - zugegebenermaßen - mehrdeutigen Definition: »Behinderung ist die mangelnde Fähigkeit, mit schlechtem Design umgehen zu können.« Ein Satz, über den man ruhig länger nachdenken sollte.

Viel wurde bei der Veranstaltung schon zum Thema barrierefreies Internet gesagt. Plakativ - aber durchaus erwähnenswert - zeigt er pointiert und mit einem Schuss Humor auf »Was Barrierefreiheit nicht ist«:

»Ich will das aber so und das habe ich immer so gemacht.«

»Das tut's aber nicht in Netscape 4.«

»Handbücher? Lese ich grundsätzlich nicht!«

»Mein Rechner ist noch auf dem Stand von 1999«

Wenn man einerseits die Fülle der neuen Möglichkeiten und andererseits die Herausforderungen seitens der Barrierefreiheit gegenüberstellt wird eines klar: Es ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen Angebote umfangreich zu testen, hält Caspers abschließend fest.

Die Folien zum Herunterladen: »Barrierefreiheit 2.0« (PDF, ca. 6,6MB)

»Muss nun jedes Internetangebot barrierefrei sein?«

Martin Ladstätter

Einen Streifzug durch das österreichische Bundesrecht führte Martin Ladstätter in seinem Referat »Gleichstellung in der digitalen Welt«. »Barrierefreies Internet bietet für Anbieter eine Reihe von Vorteilen«, nahm der Vortragende auf vorangegangene Referate Bezug.

Doch - »und das ist noch den wenigsten bewusst« - in einigen Bereichen ist barrierefreies Internet auch schon gesetzlich vorgeschrieben. Das seit 1. Jänner 2006 geltende Behindertengleichstellungsgesetz »stellt nicht den Anfang, sondern eine wichtige Weiterentwicklung im Kampf auf das Recht auf Information dar«, so Ladstätter.

Er berichtete von einer Menschenrechtstagung in Großbritannien, die er vor knapp 10 Jahren besucht hatte. Eine blinde Menschenrechtlerin wies dabei mehrfach auf die steigende Bedeutung des Internets und den notwendigen gleichberechtigten Zugang für behinderte Menschen hin.

Sie bat damals die Anwesenden mit Nachdruck für das Recht auf Information zu kämpfen. Der Kampf um Zugänglichkeit von Bauten ist gesellschaftlich anerkannt, doch beim Internet stecke dies noch in den Kinderschuhen. Man werde aufpassen müssen, hier nicht den Anschluss zu verpassen.

Weltweit hat sich in den letzten Jahren viel im Bereich »Recht auf Information« getan. Auch die österreichische Rechtsordnung wurde Schritt für Schritt verbessert. »Trotzdem bleibt noch viel zu tun«, so Ladstätter.

Er brachte bei seinem Streifzug eine Reihe von Beispielen aus österreichischen Bundesgesetzen. Als einen wichtigen Punkt nannte er die Verfassungsbestimmung in Artikel 7, die festhält, dass »die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten« sei.

So wurde im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetz eine Bestimmung aufgenommen, dass »Blinden oder hochgradig sehbehinderten Beteiligten … den Inhalt von Akten …nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen« sei.

Eine Weiterentwicklung stellte die Novelle des Urheberrechtsgesetzes dar, weil dort statt von einer Gruppe behinderter Menschen, gleich alle umfasst wurden. Konkret heißt es dort: »… an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form«.

Noch einen Schritt weiter - so Ladstätter im Referat - ging das E-Government-Gesetz. Es schreibt vor, »dass behördliche Internetauftritte … so zu gestalten sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden«. Damit wurden erstmals die Standards für barrierefreies Internet in einem österreichischen Gesetz als Messlatte vorgeschrieben.

Das Zustellgesetz definiert noch weitergehend, dass diese Standards »nach dem jeweiligen Stand der Technik des barrierefreien Zugangs« zu gewährleisten sind. Angesichts der Diskussion um die in Erarbeitung befindlichen WCAG 2.0 kein unerhebliches Detail.

Die aber mit Abstand wichtigste gesetzliche Bestimmung stellt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dar. In diesem Gesetz werden ausdrücklich »Systeme der Informationsverarbeitung« erwähnt und die Erläuterungen nennen wieder die Internationalen Standards für barrierefreies Internet. Wichtig ist dieses Gesetz besonders deswegen, weil es - im Gegensatz zum E-Government-Gesetz - auch Unternehmen betrifft, die Dienstleistungen verkaufen, weist er auf den größeren Adressatenkreis des Gesetzes hin.

Doch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz enthält noch eine weitere wesentliche Bestimmung. Förderungen des Bundes müssen so eingesetzt werden, dass Gleichstellung hergestellt wird.

»Muss nun jedes Internetangebot barrierefrei sein?«, könnte man sich fragen. Zur Verdeutlichung fasste er nochmals zusammen, wer nun barrierefreies Internet anbieten muss. »Es sind schon mehr Anbieter, als vielen bewusst ist«, hebt Ladstätter hervor.

  • Behörden
  • Zusteller laut e-Government-Gesetz
  • Verwaltung des Bundes
  • Unternehmen die Güter verkaufen "die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen" und
  • Förderungsnehmer von Bundesförderungen (BGStG)

Abschließend wies Ladstätter darauf hin, dass diese Rechte auch durchsetzbar sind. Konkret gebe es derzeit ein von einer blinden Person gegen ein großes österreichisches Unternehmen angestrengtes Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, weil deren neues Internetangebot nicht barrierefrei sei.

»Wenn diese Schlichtung nicht mit einer positiven Einigung ende, also das Unternehmen das Internetangebot innerhalb einer angemessenen Zeit barrierefrei gestaltet, stünde der betroffenen Person das Recht auf eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen zu«, verdeutlicht Ladstätter.

»Doch«, so führt er weiter aus, »sehe es ganz danach aus, dass das Unternehmen seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen werde«.

Die Folien zum Herunterladen: »Gleichstellung in der digitalen Welt« (PowerPoint)

»Mediennutzung ohne Barrieren«

Beate Firlinger

Beate Firlinger berichtete in ihrem Referat »Medienzugang für alle: Gewinn für alle?« über die Ergebnisse einer Studie. Der Verein MAIN_Medienarbeit Integrativ führt ein Sensibilisierungs- und Vernetzungsprojekt mit den Namen »GEGEN UNFAIR. Für barrierefreie Kommunikation« durch.

Bei diesem Sensibilisierungs- und Vernetzungsprojekt geht es darum, "Medien, Unternehmen und Kultureinrichtungen anzuregen, ihre Informations- und Kommunikationsangebote zugänglicher und inklusiv zu gestalten", erläutert Firlinger.

MAIN wollte wissen, wie Menschen mit Behinderungen und wie Fachleute in Medien und Unternehmen die Möglichkeiten und Grenzen barrierefreier Information und Kommunikation sehen.

Um dies zu erfahren, haben sie das ›Institut Karmasin.Motivforschung‹ mit der Durchführung einer qualitativen Untersuchung beauftragt. Die Studie "»Mediennutzung ohne Barrieren«" dient ihnen dabei als Bestandsaufnahme und Argumentationsgrundlage, berichtet die Vortragende.

»Die Befragung erfolgte in ganz Österreich und es gab zwei Befragungsrunden«, hält Firlinger fest »Die erste Befragungsrunde widmete sich der Zielgruppe Menschen mit Behinderungen. Die Antworten aus dieser ersten Runde dienten dann als Basis für den zweiten Untersuchungsschritt, bei dem um die Sichtweisen von Fachleuten in Medien und Unternehmenskommunikation ging.«

Aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen wurde festgehalten:

  • Das tägliche Informationsverhalten von Menschen mit Behinderungen wird eindeutig durch das Internet dominiert.
  • Für 69 % der Befragten ist das Internet sehr wichtig.
  • Information über politisches und alltägliches Geschehen erfolgt primär via TV, gefolgt von Online Medien und Online Diensten.
  • Internet und Online-Medien zählen somit zu den primären Informationsquellen und Kommunikationsinstrumenten der befragten Personen.

»Daran zeigt sich auch, wie wichtig Veranstaltungen wie die heutige zum Thema barrierefreies Internet sind«, meint Firlinger.

Aus der Sicht von Unternehmen wurde festgehalten:

Das Thema Barrierefreiheit ist durchaus präsent in den Unternehmen.

Dabei können die Befragten grundsätzlich auch auf ausreichend Information zurückgreifen, um Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung von Kommunikations- und Informationsangeboten zu setzen.

Bei unzureichender Information sollte vor allem die Kommunikation mit den Betroffenen bzw. deren Organisationen stattfinden, um gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen zu können.

Rund ein Fünftel wünscht auch Informationen über rechtliche Grundlagen, Leitfäden und Ähnliches.

»Die rechtlichen Bestimmungen des am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sind wenig präsent«, resümiert Firlinger. Die Studie hält zu diesem Punkt fest:

  • Nur 12 % kennen die rechtlichen Bestimmungen im Detail.
  • 46 % haben davon gehört, kennen aber keine näheren Details.
  • 42 % sind diesbezüglich völlig unbedarft, haben noch nichts davon gehört.

»Das Wissen der befragten Fachleute in den Medien und Unternehmen zur Gesetzeslage im Bereich Barrierefreiheit und barrierefreie Kommunikation ist generell sehr niedrig«, hebt sie hervor und schlägt vor: »Eine detaillierte Aufklärung über die neuen rechtlichen Grundlagen wäre daher ein wichtiger Ansatzpunkt.«

Die Vorbehalte, eine Website nicht barrierefrei zu gestalten, liegen laut Studie eher auf einer emotionalen als auf einer faktischen Ebene. Das Klima für Veränderungen in Richtung Ausbau alternativer und ergänzender Informations- und Kommunikationsangebote für Menschen mit Behinderungen »ist grundsätzlich positiv«, so Firlinger, die abschließend festhält: »Der Zug fährt in Richtung barrierefreie Informationsgesellschaft, der Weg ist aber noch ein weiter.«

Die Folien zum Herunterladen: »Mediennutzung ohne Barrieren« (PDF, ca. 568 KB)

So, das war der zweite Teil unseres Berichts aus Wien. Der Dank der Woche geht diesmal an Martin Ladstätter, der uns die Texte zur Verfügung gestellt hat. Weitere Meldungen zum Thema der heutigen Sendung finden Sie im Weblog von ›Einfach für Alle‹ unter den Tags , und , die Links gibt's wie üblich in der Mitschrift.

Wenn es Ihnen gefallen hat hören wir uns nächste Woche wieder.