Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages lädt zu einem öffentlichem Gespräch zum Thema »Aktuelle Chancen und Probleme der Barrierefreiheit im Internet« ein. (Mitteilung als PDF)
Das Gespräch findet im Rahmen der 13. Sitzung des Unterausschusses am Montag, dem 19. September 2011 um 13.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus E.800, 10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Straße 1 statt.
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Als Experten wurden geladen:
- Thomas Hänsgen, Stiftungsratsvorsitzender ›barrierefrei kommunizieren!‹, Berlin
- Klemens Kruse, Geschäftsführer Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, Berlin
- Niels Rasmussen, Vorsitzender der ARD-Projektgruppe ›Barrierefreier Rundfunkzugang‹, Hamburg
- Klaus-Peter Wegge, Leiter Accessibility Competence Center, Siemens AG, Paderborn
Außerdem wird Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, während der Sitzung anwesend sein.
Fragenkatalog
Folgende Fragen wurden den Experten vorab zur Beantwortung zugeleitet:
- Barrierefreiheit ist Voraussetzung für Inklusion. Welche Potenziale bietet das Netz für Behinderte? Wo gibt es Nachbesserungsbedarf?
- In Kürze wird die Notifizierung des Entwurfs der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) abgeschlossen. Wird diese Menschen mit Behinderungen umfassend gerecht? Wie bewerten Sie die UN Behindertenkonvention im Hinblick auf ein barrierefreies Internet?
- Zum Thema Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen im Umgang mit dem Internet: Wie sieht das Angebot derzeit aus, wo bestehen Lücken, können Sie uns Best-practice-Beispiele empfehlen? Welche Chancen bieten sich für Menschen mit Behinderungen, um durch das Internet den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu finden? Welche zusätzlichen Anstrengungen sind notwendig, um die bestehenden Möglichkeiten auszubauen?
- Welche Fortschritte haben die Unternehmen in der Vergangenheit gemacht und welche positiven Impulse wurden erbracht, um Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?
- Wie hat sich das Angebot von Homepages in qualitativer und quantitativer Hinsicht verändert? Welche Erwartungen und welche Schwierigkeiten haben Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des Internets? Welche Vorstellungen haben Menschen mit Behinderungen vom Internet? Inwiefern ist das Angebot im Internet für Sie »begrenzt« durch Nichtzugänglichkeit?
- Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung von staatlichen Dokumenten durch öffentliche Stellen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit? Können Sie neuere Verfahren und offene Dateiformate empfehlen, mit denen das aufwändige Nachbearbeiten von Hand leichter und kostengünstiger zu realisieren ist, so dass eine leichtere Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -äußerung möglich wird?
- Welche Möglichkeiten und welche Probleme bieten die neuesten mobilen Zugangsgeräte zum Internet für die Verbesserung der Barrierefreiheit? Wie barrierefrei sind Multitouch-Technologien und spezielle Apps, die bei den neueren Smartphones und Tablets die Regel sind?
- Halten Sie rechtliche Anpassungen der Mediengesetze der Länder für nötig, um Barrierefreiheit stärker zu verankern und wenn ja, welche Regelungen schlagen Sie dafür vor?
- Wie bewerten Sie den aktuellen deutschen und internationalen Stand der Forschung zur Barrierefreiheit im Internet? Wo sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten in der internationalen Vernetzung, gerade auch was nachhaltige Standards zur barrierefreien Kommunikation angeht? Welche Kooperationen zwischen Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Institutionen wünschen Sie sich für die Zukunft?
- Auf welche Art und Weise kann die Internetkommunikation mehr Barrierefreiheit im physischen Raum ermöglichen? Wo liegen die Chancen und Grenzen von Projekten wie z.B. wheelmap.org, durch welche die Zugänglichkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln kartiert werden und wie sollten entsprechende Projekte in Zukunft gefördert werden?
Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 16. September 2011 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien unter 030/227-34006 oder per E-Mail anzumelden. Besucher müssen sich zudem am Eingang ausweisen können. Nach Auskunft des Ausschusssekretariats wird die Veranstaltung in Gebärdensprache gedolmetscht; zudem wird der Stream untertitelt.
Mehr zur Veranstaltung bei Lanyrd: http://lanyrd.com/2011/cpbfi/.
- Das Schornsteinfegergesetz vom 15. September 1969 (BGBL. I.S. 1634), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes vom 20. Juli 1994 (BGBL. I.S. 1624) trat in einer geänderten Fassung in Kraft.
- Am vorletzten Spieltag der Fußball-Bundesliga standen Pauli, Köln und Freiburg bereits als Absteiger fest. Der 1. FC Köln schlug den SC Freiburg mit 2:0 (Spielbericht). Borussia Dortmund übernahm die Tabellenspitze, da der kommende Vizemeister Bayer Leverkusen mit 0:1 beim 1. FC Nürnberg verlor. Bundestrainer war Rudi ›Tante Käthe‹ Völler.
- Der amtierende deutsche Handballmeister SC Magdeburg gewann als erster Bundesligist die Champions League.
- Die Lottozahlen der Ziehung vom Samstag, den 27.04.2002: 42, 8, 6, 21, 10, 1, Zusatzzahl: 5, Superzahl: 2, Spiel77: 0782505, Super6: 026774.
- Im Fernsehen duellierten sich die Herren Schröder & Stoiber. Weiteres vom Tage in der Hauptausgabe der Tagesschau vom 27.04.2002 im Schweizer Fernsehen.
- Die Demokratische Republik Timor-Leste, im Deutschen auch als Osttimor bezeichnet, wurde erst im folgenden Monat international anerkannt.
- Der amerikanische Medien- und Internetkonzern AOL Time Warner vermeldete im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres mit 54,2 Milliarden US$ den größten Verlust der US-Wirtschaftsgeschichte. Apple-Aktien notierten bei 11,50 US$ (AAPL.NAS).
- Computer hatten noch Röhrenmonitore, Arbeitsspeicher und Festplatten-Kapazität wurden in Megabyte (!) gemessen. Mit ISDN hatte man eine schnelle Verbindung ins Internet. USB 2.0 war noch unbekannt.
- Es gab noch keine Safari- oder Chrome-Browser und die erste Veröffentlichung von Firefox (damals noch unter dem Namen Phoenix) war noch ein halbes Jahr entfernt. Internet Explorer 6 war der marktbeherrschende Browser, das Service Pack 1, das die schlimmsten Sicherheitslücken stopfte, erschien erst im folgenden Herbst.
- Der Google-Index umfasste ca. 2.073.000.000 Seiten (zum Vergleich: heute sind es weit über 1.000.000.000.000). Es gab kein Facebook, kein Twitter, kein Skype, kein iPhone, und der Begriff Web2.0 war noch unbekannt.
- Photoshop war bei Versionsnummer 7 angelangt (aktuell ist 12), Flash bei Nummer 6 (aktuell: 10). Microsoft stellte die offizielle Unterstützung von Windows 95 ein, der Nachfolger von Windows XP (Codename Longhorn) wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Apples MacOS X war bei der kaum zu gebrauchenden Version 10.1 (Codename Puma). Der Screenreader JAWS war in der Version 4 erhältlich (aktuell ist 12).
- Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV wurde durch Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes initiiert. Die wenig später veröffentlichte Verordnung basierte auf den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 des W3C vom 5. Mai 1999 und gilt bis zum heutigen Tage in unveränderter Form.
Im Zeitalter der Computertechnologie sollte eine barrierefreie Kommunikation eigentlich kein Problem sein. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus, obwohl es viele Möglichkeiten gibt, digitale Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen.
Nun gibt es das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., BKB. Es ist ein privater Zweckverband von derzeit 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, barrierefreie Standards im Internet durchzusetzen und damit die gesetzlichen Vorgaben des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes BGG voranzutreiben.
Das BKB wendet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung, deren Verbände und Beauftragte sowie Entscheider in Unternehmen, Politik und Verwaltung. Das Kompetenzzentrum unterstützt sie dabei, den Anforderungen ihres Bereichs entsprechend, barrierefreie Lösungen zu entwickeln und diesen Prozess beispielsweise durch Programme zu definieren oder an gesetzliche Vorgaben zu binden – es ist somit erste Anlaufstelle für fachliche, organisatorische und juristische Fragen.
Weitere Informationen zum Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit gibt es unter www.barrierefreiheit.de.
(via kobinet)
Gute Nachrichten für Internetnutzer in der Schweiz. Das Land hat seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Der Informatikrat des Bundes (IRB) hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten.
Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative ›Einfach für Alle‹ ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt.
Deutsche Richtlinien sind veraltet
In Deutschland lässt dagegen die Neufassung der »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) weiter auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusst die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können.
Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz
Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich deshalb ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe »Zugänglichkeit/Accessibility« trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei – eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt – ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Besonders bemerkenswert: Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden.
Nachdem in dem für die BITV zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit der Bundestagswahl nicht nur die Staatssekretäre, sondern auch gleich zweimal der Minister ausgetauscht wurde, soll nun endlich auch der vakante Posten des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung besetzt werden. Behindertenverbände hatten in den vergangenen Wochen mehrfach die Neubesetzung angemahnt.
Unbestätigten Agenturmeldungen zufolge soll der christdemokratische Politiker Hubert Hüppe die SPD-Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer im Amt für die Belange behinderter Menschen ablösen.
In der kommenden Woche soll die Berufung des 53-Jährigen Westfalen wohl auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen. Hüppe war bereits in der Unionsfraktion des Bundestags Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen; bei der Bundestagswahl im September verlor er allerdings sein Parlamentsmandat. Der Beauftragte soll die Anliegen behinderter Menschen in die einzelnen Politikbereiche einbringen; in die Zuständigkeit fällt auch die ausstehende Überarbeitung der ›Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung‹ (BITV).
Von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeitsgruppe erstellt autorisierte deutsche Fassung der Web Content Accessibility Guidelines 2.0
Seit 2008 gelten neue internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0 (WCAG 2.0). Eine von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeitsgruppe hat nun erstmals eine deutsche Übersetzung der Richtlinien vorgelegt. Das oberste Gremium zur Standardisierung von Webtechniken, das World Wide Web Consortium (W3C) hat diese Übersetzung autorisiert und offiziell unter w3.org/Translations/WCAG20-de veröffentlicht.
Für Menschen mit Behinderungen im deutschsprachigen Raum ist die Übersetzung nach Einschätzung der Aktion Mensch ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem barrierefreien Internet. »Die WCAG 2.0 sind der Standard der Zukunft. Eine autorisierte Übersetzung hilft, diese Standards weiter bekannt zu machen, und ermöglicht es Agenturen und Anbietern Webangebote auf Grundlage der Richtlinien zu testen und entsprechend der Bedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen weiterzuentwickeln«
, erklärt Christian Schmitz, stellvertretender Pressesprecher der Aktion Mensch, die sich mit der Initiative ›Einfach für Alle‹ schon seit dem Jahr 2000 für ein barrierefreies Internet einsetzt.
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Nächste Meilensteine: BITV 2.0 und EU-weite Harmonisierung
Die deutsche Übersetzung ist auch ein wichtiger Schritt mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Bei der laufenden Überarbeitung der seit 2002 geltende »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) orientiert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich an den Empfehlungen des W3C.
Darüber hinaus leistet die deutsche Übersetzung einen Beitrag zu der Harmonisierung der Richtlinien innerhalb der EU. So setzte sich Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien in einer Rede Anfang Oktober, für einen gemeinsamen »European Disability Act« ein, der die WCAG 2.0 als verbindlichen Standard festlegt und betonte dabei die Vorteile für Nutzer und Anbieter: »Die Informationsgesellschaft ist eine entscheidende Voraussetzung, um ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sozial integrierendes Europa zu schaffen.«
Dabei könne es für Unternehmen jedoch sehr teuer werden, wenn sie sich an unterschiedliche nationale Normen anpassen müssten. Die Orientierung an den Standards der WCAG 2.0 verschafft Unternehmen daher auch Wettbewerbsvorteile.
Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der Arbeitsgruppe, die seit April dieses Jahres die Übersetzung der WCAG 2.0 vorangetrieben hat, haben sich insgesamt fast 30 Unternehmen, Hochschulen, Behörden und Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Nach der Veröffentlichung eines Entwurfs der Übersetzung im August konnte die Öffentlichkeit Vorschläge zur Verbesserung einsenden, die durch die Arbeitsgruppe eingearbeitet wurden. Der nächste Schritt ist nun die Übersetzung der Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente.
Diese Pressemitteilung als PDF: Aktion_Mensch_WCAG2_091104.pdf
Prozess abgeschlossen / Dokumente an W3C übergeben
Die in der Phase der öffentlichen Kommentierung der deutschen WCAG 2.0-Übersetzung eingegangenen Anmerkungen und Vorschläge wurden gesichtet und in die Übersetzung eingearbeitet. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren. Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 ohne Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.
Somit ist der Übersetzungsprozess im Einklang mit Punkt 5. der Policy for Authorized W3C Translations von unserer Seite aus abgeschlossen und die Übersetzung wurde heute vom W3C unter www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ veröffentlicht.
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Zusammenfassung der öffentlichen Kommentare
Während der Phase der öffentlichen Kommentierung des Übersetzungsentwurfes gab es einige Anregungen zur weiteren Übersetzung der noch in Englisch vorliegenden Linktexte. Diese wurden nun vollständig übersetzt und mit dem Zusatz (englisch) sowie dem hreflang-Attribut versehen um zu verdeutlichen, dass es sich um Links auf englischsprachige Dokumente handelt.
Es gab weiterhin eine Reihe Anregungen zur Verbesserung des Satzbaus und der Lesbarkeit; diese wurden umgesetzt, da sie nicht sinnverändernd waren. Es gab Hinweise auf Interpunktions-Fehler, die ebenfalls korrigiert wurden.
Einige Vorschläge z.B. zur Übersetzung des Copyright-Vermerks wurden nicht umgesetzt, da diese nach den Regeln des W3C in unveränderter Form übernommen werden müssen. Als Kompromiss wurde ein zusätzlicher Absatz mit der Übersetzung eingefügt.
Während der Übersetzung stellte sich heraus, dass einige Passagen oder Formulierungen des englischen Originals aufgrund grammatikalischer Unterschiede nicht ohne Weiteres ins Deutsche zu übertragen sind. Ein Beispiel hierfür ist die Aufzählung bei der Definition von Gebärdensprache – hier wurde in Absprache mit Vertretern der Hörbehinderten ein akzeptabler Kompromiss gefunden.
Einige weitere Anregungen wurden nach Diskussion im Übersetzer-Team nicht übernommen, da sie sinnentstellend und somit keine korrekte Übersetzung gewesen wären.
Eine Zusammenfassung der eingegangenen Kommentare und die Antworten der Übersetzer darauf finden Sie unter lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Oct/0029.html (deutsch und englisch); die ausführliche Dokumentation der öffentlichen Kommentare finden Sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/2009-09-16/kommentare.html (deutsch); die vollständige Dokumentation sämtlicher Kommentare der Partner im Übersetzungsprozess (sog. Stakeholder) zu den vorhergehenden Entwürfen finden sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/ (deutsch).
Zustimmung der Stakeholder
Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren (siehe lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Sep/0009.html). Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 bis dato keine Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.
Anmerkungen der Übersetzer
Geschlechterneutralität
In der Übersetzung wurde durchgängig das Maskulinum in seiner generischen Funktion verwendet. Das Dokument spricht somit sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht an. Auf ein Gendering wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.
Glossar
In der Definition von Jargon heisst es:
»Beispiel: Bei dem Wort StickyKeys handelt es sich um Jargon aus dem Bereich der assistierenden Technik/Barrierefreiheit.«
Im Deutschen gibt es keine geeignete Übersetzung von StickyKeys, die der Definition von Jargon entsprechen würde. Hier wird z.B. von Einrastfunktion bzw. Einfingerbedienung gesprochen.
In der Definition von Audiodeskription heisst es:
»Anmerkung 4: Wird auch „Videodeskription“ und „deskriptive Erzählung“ genannt.«
Diese Begriffe werden im englischen Sprachraum benutzt; im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Hörfilm für einen mit Audiodeskriptionen versehenen Film verwendet.
Links
Die Übersetzung der WCAG 2.0-Dokumente ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit dem Kern der Dokumente – den Richtlinien selbst – begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist. Daher führen die meisten Links zurzeit noch auf englischsprachige Dokumente; diese sind entsprechend mit (englisch) im Linktext gekennzeichnet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Redundanzen haben wir uns jedoch dafür entschieden, die zahlreichen Links zur Schnellreferenz und zu weiteren Dokumenten (z.B. 1.2.4 erfüllen | 1.2.4 verstehen) in den Richtlinien selbst nicht gesondert zu kennzeichnen. Diese Links zeigen zurzeit ebenfalls noch auf englischsprachige Dokumente, werden aber nach und nach übersetzt.
Errata
Die bis zum 22.10.2009 unter www.w3.org/WAI/WCAG20/errata dokumentierten Fehler sind in der Übersetzung bereits behoben.
Zusätzlich behebt die Übersetzung einen weiteren Fehler in den WCAG 2.0. Dort heisst es im letzten Absatz von WCAG 2.0 Layers of Guidance:
»… particularly in the cognitive language and learning areas.«
Hier fehlt zwischen cognitive und language ein Komma, wodurch der Sinn des Satzes entgegen der Intention verändert wird. Die WCAG-Arbeitsgruppe wurde hiervon in Kenntnis gesetzt, der Fehler ist in der Übersetzung bereits korrigiert.
Weitere Fehler sind zurzeit nicht bekannt. Eventuelle Fehler in dieser Übersetzung werden bei www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/errata/ dokumentiert werden.
Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien fordert, die Regelungen zur Barrierefreiheit europaweit zu vereinheitlichen. Nach einem Bericht von ZDNet sagte Sie in einer Rede vom 1. Oktober in Brüssel: »Jeder Mitgliedsstaat beschreitet beim barrierefreien Web seinen eigenen Weg. Wir müssen bedenken, dass das für die Unternehmen sehr teuer werden kann, weil sie sich an viele unterschiedliche nationale Normen anpassen müssen. Außerdem können sich die Anwender so nicht auf einen einheitlichen Qualitätsstandard bei den Webdiensten verlassen«
(gefunden via @w3c).
Nach Auffassung von Reding sollte es einen gemeinsamen »European Disability Act« geben, der im Bereich des barrierefreien Internets die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 des W3C (WCAG2.0) als verbindlichen Standard festlegt und damit einer weiteren Fragmentierung entgegenwirkt und zueinander nicht kompatible Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten verhindert.
In Deutschland regeln das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die allgemein als veraltet anerkannte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) den Aufbau von Websites des Bundes und der Länder, ohne dass sie Auswirkungen auf die Angebote der Privatwirtschaft hätten. Wie Jens Grochtdreis in einem Blog-Beitrag zum Thema feststellt »… feiert die WCAG2 bald ihren ersten Geburtstag und es sieht nicht danach aus, als bekämen wir vorher eine BITV2. Damit ist niemandem geholfen«
. Dem können wir uns nur anschließen. Um nochmal Viviane Reding zu zitieren:
»Die Informationsgesellschaft ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung des Lissabonner Ziels, ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sozial integrierendes Europa zu schaffen, in dem jeder - unabhängig von seinem Gesundheitszustand, Einkommen oder Wohnort - sein Potenzial ausschöpfen kann …«
Mehr zum Thema:
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Internet eine wichtige Informationsquelle. Mithilfe von Screenreader, Sprachausgabe und Braillezeile ist das Surfen möglich. Aber auch die Webseiten müssen einige Voraussetzungen mitbringen. Das Stichwort hierfür ist Barrierefreiheit. Wie sieht es in Sachen Zugänglichkeit bei den Kampagnen-Seiten der Parteien aus? Auch blinde und sehbehinderte Menschen möchten sich vor der Bundestagswahl über Personen, Programme und Themen informieren. Ist das möglich? Haben die Parteien an behinderte Bürger gedacht?
Zusammen mit dem Accessibility-Experten Thomas Mayer hat Heiko Kunert, Sprecher des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg, die Startseiten der Parteien getestet:
»Parteien im Web: Barrieren für Behinderte«.
Im Dezember 2008 wurden die neuen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0) veröffentlicht – allerdings wie üblich in Englisch. Derzeit wird an einer autorisierten deutschen Übersetzung gearbeitet, die nun bis zum 12. September kommentiert werden kann. Martin Ladstätter von BIZEPS-INFO führte ein Interview zum Stand der Arbeiten mit Eric Eggert, einem in Wien lebenden Experten für barrierefreies Webdesign:
- BIZEPS-INFO: Was genau ist mit Kommentarphase gemeint? Sind die Richtlinien noch nicht fertig?
- Eric Eggert: Doch, die Richtlinien sind ja seit letztem Dezember bereits veröffentlicht. Wir übersetzen sie nun nur 1:1 ins Deutsche. Dabei muss man sich über Begrifflichkeiten abstimmen, nun hat jeder die Möglichkeit seine Kommentare zur Übersetzung abzugeben.
- BIZEPS: Sie nehmen für die österreichische Plattform accessible-media an dem Übersetzungsprozess teil. Was genau ist Ihre Aufgabe und wo liegen die Herausforderungen?
- Eggert: Die Aktion Mensch aus Deutschland hat die Übersetzung federführend übernommen. Die Aufgabe der anderen Stakeholder (zu denen auch accessible media gehört) war eine erste interne Kommentierung des Übersetzungsentwurfs. Der Prozess hat sich eigentlich ziemlich reibungslos gestaltet, der größte Stolperstein war sicher die Übersetzung des Glossars um ein Fundament für die Übersetzung zu haben.
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Wer soll kommentieren?
- BIZEPS: Die Übersetzung befindet sich bis 12. September 2009 in der Kommentierungsphase. Was bedeutet dies und wer soll kommentieren?
- Eggert: Das W3C hat jetzt die Öffentlichkeit dazu aufgerufen Kommentare zum Entwurf abzugeben, das heißt jeder, der sich mit der Materie auskennt, darf sich den Entwurf nicht nur durchlesen sondern auch mit dem Original vergleichen und seine Kommentare an die Mailingliste zu senden.
- BIZEPS: Wie geht es dann im Übersetzungsprozess weiter?
- Eggert: Nach dem 12. September 2009 werden die Kommentare ausgewertet und beantwortet und dann in den Übersetzungsentwurf eingearbeitet. Dann wird auch entschieden, ob es eine weitere Kommentarphase geben sollte oder nicht.
Wann wird die Übersetzung fertig sein?
- BIZEPS: Können Sie schön abschätzen, wann eine autorisierten deutschen Übersetzung vorliegt?
- Eggert: Das hängt von einigen Faktoren ab. Falls es keine zweite Kommentarphase mehr gibt muss das W3C entscheiden ob das Dokument autorisiert werden kann, danach wird es auf der W3C-Seite veröffentlicht. Im Moment sieht es so aus, als wenn wir spätestens bis zum ersten Geburtstag der Richtlinien fertig sein könnten. Danach fängt die Arbeit aber erst richtig an, schließlich sollen auch noch die Zusatzdokumente übersetzt werden.
Wer braucht eine deutsche Übersetzung?
- BIZEPS: Warum besteht Ihrer Meinung nach der Bedarf nach einer deutschen Übersetzung der WCAG?
- Eggert: Die WCAG 2.0 sind in Österreich, in der Schweiz und in Deutschland die Grundlage für die Gesetzgebung. In Österreich sind sie sogar direkt referenziert. Die Entwicklung der WCAG 2.0 hat lange gedauert und es sind sehr gute Richtlinien herausgekommen, die nun natürlich so vielen Menschen wie möglich zugänglich gemacht werden sollen. Zudem haben wir festgestellt, dass viele professionelle Webdesigner und -entwickler sich eher mit solchen Dokumenten auseinander setzen, wenn sie in ihrer Muttersprache vorliegen. Falls es später mal zu einheitlichen europäischen Richtlinien kommt sind viele Übersetzungen auch ein Argument nicht das Rad neu zu erfinden und keine europäische Sonderlösung zu suchen.
- BIZEPS: Wir danken für das Interview.
(via BIZEPS-INFO)
Da die Sommerferien nun in vielen Bundesländern nicht nur meteorologisch, sondern auch tatsächlich zu Ende gegangen sind möchten wir gerne nochmals in Erinnerung rufen, dass die Phase zur öffentlichen Kommentierung der WCAG 2.0-Übersetzung bereits läuft. Bis zum 12. September haben Fachleute noch die Gelegenheit, die sog. Candidate Authorized Translation (CAT) unter wcag2.0-blog.de/2009-07-28 zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung einzusenden.
Die Übersetzung soll als gleichwertige, ebenfalls normative Version neben dem englischen Original veröffentlicht werden. Daher wäre es wichtig, dass möglichst viele der von den Richtlinien Betroffenen den aktuellen Entwurf Korrektur lesen, mit dem englischen Original abgleichen und ggf. Verbesserungen vorschlagen – seien es Designer, Texter, Konzepter, Front- & Backend-Entwickler, aber natürlich auch Anbieter von Websites und Software-Häuser, die z.B. Redaktionssysteme herstellen.
Weitere Infos darüber wie eine Beteiligung möglich ist finden Sie in der Meldung vom 4. August: Entwurf der WCAG 2.0-Übersetzung veröffentlicht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vom Deutschen Behindertenrat gebeten, sich für die neue Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat fürchtet, dass eine weitere Verzögerung angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen dazu führen wird, dass diese Verordnung nicht, wie ursprünglich angedacht, jetzt erlassen wird, sondern noch weitere Monate auf sich warten lässt. »Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Wir bitten Sie daher sehr um Ihre Unterstützung, damit wir dem Ziel der umfassenden Teilhabe auch in diesem Bereich endlich ein Stück näher kommen«
, heißt es in einem Brief des Aktionsbündnisses der Behindertenverbände.
Das am 27.04.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verfolgt das Ziel, behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, in gleicher Weise wie nichtbehinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Um dieses Ziel zu verwirklichen, hat der Gesetzgeber das BGG mit entsprechenden Verordnungen flankiert, von denen sich die BITV in herausragender Weise des Themas Informationstechnik widmet.
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»Die neuen Informationstechniken spielen in der heutigen Gesellschaft eine an Bedeutung zunehmende Rolle und sind einer Dynamik unterworfen, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedürfen. Der Verordnungsgeber hat dies erkannt und für die BITV nach drei Jahren eine Überprüfung festgeschrieben. Dieser Zeitraum ist seit geraumer Zeit abgelaufen und das federführende Ministerium hat sich bemüht, im ständigen Kontakt und Austausch mit den Behindertenverbänden eine BITV 2 zu formulieren, die dem o. g. Anspruch Rechnung trägt und auf Weiterentwicklungen und Empfehlungen des W3C reagiert«
, heißt es weiter in dem Brief.
Jetzt liegt seit einem halben Jahr ein abgestimmter Entwurf der BITV 2 vor. »Allerdings sehen wir nicht, dass dieser in die Tat umgesetzt wird bzw. als BITV 2 erlassen wird. Dem DBR ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung der Verordnung, die jetzt auch auf die Belange von Personengruppen wie lernbehinderte, gehörlose und geistig behinderte Menschen eingeht, unverzüglich umgesetzt und die alte BITV abgelöst wird«
, betont der Deutsche Behindertenrat. Der Anspruch auf eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Zugang zu Informationen und zu Kommunikationswegen sei auch im Hinblick auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dringend zu realisieren. Jeder Ausschluss bedeute Diskriminierung.
(via kobinet)
Einfach für Alle übersetzt die neuen, internationalen Richtlinien für barrierefreie Internetangebote / BITV 2.0 wird auf Richtlinien verweisen / Mitstreiter gesucht
Einfach für Alle, die Initiative der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet, wird die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 auf Deutsch übersetzen. Bislang gibt es die neuen, internationalen Richtlinien für barrierefreie Internetangebote des World Wide Web Consortiums (W3C) auf Englisch, Portugiesisch und Ungarisch. »Die WCAG 2.0 sind der Standard der Zukunft. Eine autorisierte Übersetzung hilft nicht nur, diese Standards im deutschsprachigen Raum weiter bekannt zu machen, sondern versetzt Agenturen und Anbieter konkret in die Lage, Webangebote auf Grundlage der Richtlinien zu testen und den Bedürfnissen von behinderten und älteren Nutzern entsprechend weiterzuentwickeln«
, erklärt Iris Cornelssen, Projektleiterin ›Einfach für Alle‹ bei der Aktion Mensch.
Das W3C – das oberste Gremium des World Wide Web – hatte seine neuen Richtlinien am 11. Dezember 2008 nach jahrelangen Vorarbeiten veröffentlicht. Die WCAG 2.0 basieren auf den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Sie sind von Bedeutung, weil die nationalen und europäischen Gesetzgebungen mehr und mehr auf diesen Richtlinien fußen. Auch die kurz vor der Vollendung stehende ›Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0‹ des Bundes wird auf die WCAG 2.0 verweisen, gab das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kürzlich bekannt.
»Wir freuen uns, dass das W3C unsere Anfrage schnell positiv beschieden hat«
, so Cornelssen weiter, »und suchen jetzt im deutschsprachigen Raum sogenannte Stakeholder, Unterstützer aus den Bereichen Wissenschaft, Praxis und Organisationen der Menschen mit Behinderungen, die uns auf diesem Weg begleiten wollen.«
Die Schweizer Initiative access4all und die österreichische Plattform accessible media haben bereits zugesagt.
Weitere Infos bei der Pressestelle der Aktion Mensch, Iris Cornelssen und Christian Schmitz, Telefon: 02 28/20 92 -377 oder -364, iris.cornelssen@aktion-mensch.de, christian.schmitz@aktion-mensch.de.
Im Chaosradio Express №107 unterhalten sich Tim Pritlove, Jan Eric Hellbusch und Tomas Caspers fast zwei Stunden lang über Grundsätzliches und Aktuelles aus dem Bereich Barrierefreiheit im Web – Was man bedenken sollte, wenn man Websites plant und gestaltet (Kommentare, Mitmachseite, Direkter Download der Mediendatei, ca. 80 MB).
Unter anderem geht es um folgende Themen: The Web Standards Project; Auswirkung der Farbwahl in Webseiten für Farbfehlsichtige; Bedeutung der Struktur und semantischem Markup für blinde Nutzer; Vorteile von barrierefreiem Design für nicht-behinderte Nutzer; Screenreader-Programme und vergleichbare Funktionalitäten in Betriebssystemen; Aspekte der Gebärdensprache; Aufbau, Anwendung und Testbarkeit der Web Content Accessibility Guidelines der W3C und WAI-ARIA; Gesetzliche Vorgaben und Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Behörden und öffentliche Körperschaften und Accessibility für Podcasts.
Barrierefreies Internet ist ein Schlüssel für die Modernisierung der Verwaltung / Behörden vernetzen sich neu / Überarbeitete BITV im Abstimmungsprozess / BIENE-Wettbewerb zeigt Leuchtturmlösungen
Web 2.0 – Kaum ein Begriff bestimmt die Diskussion um die von den Möglichkeiten neuer Internettechniken ausgelösten Veränderungen wie diese Wortschöpfung des Verlegers Tim O´Reilly. Die Versionsnummer »2.0« hat sich als Metapher für alles etabliert, was neu ist. Auch vor der öffentlichen Verwaltung macht der modische Zusatz nicht Halt.
So nennt die Bundesregierung einen Teilbereich ihres strategischen Programms »Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen« schlicht E-Government 2.0. Und das ist mehr als ein modischer Begriff: Hinter der griffigen Formulierung steckt ein grundsätzlicher Wandel. »E-Government ist heute keine Serviceleistung de luxe mehr, sondern eine schlichte Selbstverständlichkeit. (…) In den Zeiten von Web 2.0, sozialen Netzwerken im Internet und nutzergenerierten Internetangeboten ist eben auch der Staat ganz neuen Erwartungen ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger wollen an den Entscheidungsprozessen in Politik und Verwaltung elektronisch beteiligt werden.«
Mit diesen Worten unterstrich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble anlässlich der Behördenleitertagung der Bundesbehörden am 30. September 2008 eindrücklich, vor welchen Zukunftsaufgaben die öffentliche Verwaltung steht.
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Auch der Zukunftsreport »Die öffentliche Verwaltung im Jahr 2020«, eine Expertenbefragung der Prognos AG, sagt voraus, dass die moderne Informationstechnik die Interaktion zwischen Politik, Verwaltung und Bürger auf den Kopf stellt. Neben einer stärkeren Bürgerbeteiligung erwarten die befragten Experten auch neue Kooperationsformen zwischen den Behörden.
Verwaltung 2.0 – Erste Erfolge werden sichtbar
So vielversprechend diese Zukunftsmusik auch klingt – die Praxis sieht derzeit noch anders aus. Nach Angaben des Branchenverbands BITKOM nutzten ausweislich der EU-Statistikbehörde im Jahr 2007 lediglich 17,1 Prozent der Deutschen das Internet, um ausgefüllte Formulare an öffentliche Stellen zu schicken. Nur jeder Vierte (26,1 Prozent) lud amtliche Formulare aus dem Netz aber immerhin vier von zehn Deutschen (39,1 Prozent) informierten sich auf den Webseiten öffentlicher Stellen. Kein Wunder, dass BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer anlässlich einer Fachmesse im November 2008 resümierte: »Es fehlt die Interaktion Staat – Bürger. Die öffentliche Hand ist noch nicht im Web 2.0 angekommen.«
Dennoch, so Scheer, gäbe es auch positive Beispiele. Einige davon stellt der BITKOM in einem neuen Leitfaden »Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung« vor (PDF zum herunterladen (2 MB)). Darunter ein Portal der Stadt Köln, über das sich die Bürger der Stadt an der Haushaltsplanung beteiligen können, und ein Wiki des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das im Rahmen der Erarbeitung der »E-Government Strategie für Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen« eingesetzt wird.
Ohne Barrierefreiheit kein umfassendes E-Government
Gerade beim letztgenannten Projekt verbinden sich aus Sicht von Menschen mit Behinderungen die zwei zentralen Handlungsstränge E-Government und Barrierefreiheit. In beiden Bereichen spielt neben dem Bundesministerium des Innern das BMAS eine wesentlich Rolle, denn die Strategie für Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung zentraler Aktionsprogramme der Bundesregierung, darunter das Aktionsprogramm im Bereich der Integration öffentlicher Dienstleistungen »iD 2010 - Informationsgesellschaft Deutschland 2010« und vor allem die Maßnahmen zum bedarfsorientierten E-Government-Ausbau des Programms »E-Government 2.0« (Projekt 1.2.14 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit). Damit spielt die Barrierefreiheit auf Ebene des Bundes in zentralen Bereichen eine Schlüsselrolle für die Verwaltungsmodernisierung und bildet einen Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen E-Government in Deutschland.
Insgesamt hat das BMAS sechs Handlungsfelder identifiziert, die es in den kommenden Jahren bis 2012 gezielt ausbauen will, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch E-Government-Dienstleistungen zu fördern. Dazu gehören unter anderem ein qualitativer und quantitativer Ausbau der Breitbandinfrastruktur sowie der Aufbau eines bedarfsorientierten und umfassenden Portals für die Belange behinderter Menschen. Damit will die Bundesregierung im Sinne eines »One-Stop-Shops« eine zentrale, nutzerorientierte Anlaufstelle schaffen. Außerdem plant das Ministerium den gezielten Auf- und Ausbau nutzerorientierter E-Government-Dienstleistungen der (Sozial)Verwaltung sowie von Angeboten, die die gesellschaftliche Teilhabe von behinderten Menschen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung etc. sicherstellen sollen. Dabei sollen jeweils Web 2.0-Applikationen einbezogen werden, damit sich behinderte Menschen vernetzen, darstellen, austauschen und partizipieren können. Insbesondere mit Blick auf die Nutzung des »Persönlichen Budgets« verspricht sich das BMAS durch eine zentrale Bereitstellung eines entsprechenden Marktplatzes eine deutliche Verbesserung für die Nutzerinnen und Nutzer.
Als zweites großes Projekt hat das Ministerium seit 2007 die federführende Rolle bei der Weiterentwicklung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV, übernommen. Erklärtes Ziel ist es, internationale Standards, insbesondere die »Web Content Accessibility Guidelines 2.0 - WCAG 2.0« zu berücksichtigen (siehe auch separaten Artikel dazu). Nach inoffiziellen Aussagen ist die BITV »2.0« auf der Zielgeraden. In den kommenden Wochen soll sie zum Beispiel mit den Organisationen der Menschen mit Behinderung final abgestimmt werden.
BIENE – Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal
Profitiert hat die Überarbeitung der BITV auch vom Forschungsfreisemester der BIENE – dem Wettbewerb für die besten barrierefreien deutschsprachigen Web-Seiten. Am Wettbewerb, einem Projekt der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen, haben sich seit 2003 mehr als 1.000 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol beteiligt. Seit der ersten Ausschreibung der BIENE im Jahr 2003 haben die Veranstalter das mehrstufige, wissenschaftlich begleitete Bewertungsverfahren zur Überprüfung der Barrierefreiheit kontinuierlich weiter entwickelt – zuletzt vor allem mit Blick auf Web 2.0-Angebote.
Unter anderem wegen dieses fundierten Verfahrens hat sich die BIENE bei Anbietern und Agenturen als Qualitätsmerkmal etabliert und auch den politischen Prozessen wichtige Impulse gegeben. So sind beispielsweise die durch den Fachlichen Beirat des Wettbewerbs erarbeiteten Kriterien sowohl in den Entwurf der Weiterschreibung der BITV als auch in die neue WCAG 2.0 eingeflossen. Unter den zukünftigen Gewinnern der BIENE werden deshalb sicher wieder Leuchttürme zu finden sein – nicht nur für die Barrierefreiheit, sondern auch für die barrierefreie Interaktion von Bürgern und Behörden in den Zeiten von Web 2.0.
Web-Standards werden entwickelt, um Usern und ihrer Zugangssoftware die Nutzung von Internetangeboten zu ermöglichen, und um Web-Entwicklern eine möglichst unkomplizierte Erstellung von Web-Inhalten zu garantieren. Dabei ist es unerlässlich, dass sich alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Standard verlassen können, nach dem das Netz »funktioniert« und auf dessen Basis Inhalte erstellt, verarbeitet, dargestellt und bewertet werden.
Die internationale Harmonisierung von Standards zum Barrierefreien Webdesign ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel eines zugänglichen Netzes für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsame Standards ermöglichen die kostengünstigere Entwicklung von Hilfsmitteln, die verlässlicher Webinhalte verarbeiten können, da sich diese ebenfalls an den anerkannten Standards orientieren. Dieser egalisierte Markt bedeutet auch für die Hersteller von Autoren-, Prüf- und Reparaturwerkzeugen eine vereinfachte Implementierung der Standards in ihre Produkte, ohne dass sie auf regionale Besonderheiten und abweichende Verordnungen achten müssen.
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Das World Wide Web Consortium (W3C) bietet hierzu seit einiger Zeit die Möglichkeit, lokalisierte Fassungen von Standards und begleitenden Materialien als autorisierte Übersetzungen zu erstellen, die z.B. in Ausschreibungen und Pflichtenheften, aber auch von Verordnungen zu Grunde gelegt werden können. Das W3C verabschiedet zwar keine Normen im Sinne der DIN oder ISO, das Konsortium ist aber die führende Institution zur Erarbeitung von Web-Standards, und durch die breite Unterstützung durch die Industrie und das Konsens-Prinzip werden aus den Empfehlungen de-fakto-Standards. Bereits während der Entwicklung wird darauf geachtet, dass die verschiedenen Standards zueinander kompatibel sind und sich, wie z.B. im Falle von HTML und den WCAG, ergänzen bzw. präzisieren.
Web-Entwickler müssen jetzt schon ein breites Spektrum von Techniken beherrschen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Harmonisierung von Standards zur Barrierefreiheit ermöglicht es ihnen, sich einmalig die Fähigkeiten zur Erstellung barrierefreier Web-Inhalte anzueignen, und diese dann effizient in allen Projekten einzusetzen. Unterschiedliche Standards würden dazu führen, dass Prüfverfahren zur Bewertung barrierefreier Web-Inhalte unnötig kompliziert würden und die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar wären. Nicht 100%ig zueinander kompatible Standards würden ebenso dazu führen, dass international aufgestellte kommerzielle Anbieter wertvolle Ressourcen in die Erstellung unterschiedlicher Inhalte investieren müssten, statt sich auf die international anerkannte Basis verlassen zu können. Auch für die Hersteller von Autorenwerkzeugen und Redaktionssystemen ergibt sich aus der Harmonisierung der Standards ein gewichtigerer Business Case, um Accessibility-Features in ihre Produkte einzubauen.
Standards sind notwendig – denn letztendlich spielt es keine Rolle, in welchem Sektor der Wirtschaft oder auf welcher Ebene der Verwaltung eine Barriere in der Web-Nutzung auftritt.
… für 2009, dann wäre das die möglichst zeitnahe 1:1-Übernahme der WCAG 2.0 in die BITVen des Bundes und der Länder. Neben den vielen guten Argumenten, warum eine Harmonisierung der Standards wichtig ist gibt es noch einen weiteren, vollkommen eigennützigen Grund: wir würden gerne unsere Ressourcen im nächsten Jahr darauf konzentrieren, die international anerkannte Richtlinie zu erklären, ohne dauernd auf Unterschiede und Abweichungen eingehen zu müssen – es ist auch so schon komplex genug.
Auch ein Prüfverfahren wie das der BIENE muss einheitliche Maßstäbe anlegen können, um nachher mit einem sauberen Ergebnis dazustehen. Wenn Seiten von Bund, Ländern und Kommunen in ein- und derselben Kategorie mit privaten Angeboten konkurrieren, dann muss dies nach den gleichen Kriterien geschehen. Da für private Anbieter die BITV nicht gilt, kann der Maßstab nur ein Prüfverfahren auf Basis des international anerkannten Standards sein, zumal dieser auf allgemeinem Konsens beruht.
Wenn die BIENE nun nach diesen Maßstäben testet, dann haben öffentliche Seiten keine Chancen mehr auf eine Prämierung, sofern diese nach abgeschwächten Maßstäben entwickelt wurden. Eine Barriere ist ein Barriere ist eine Barriere, egal ob sie unter bund.de verlinkt ist oder in der freien Wirtschaft zu finden ist. Und: die inhaltlichen, gestalterischen und technischen Mittel zur Verhinderung von Barrieren sind identisch, egal aus welchem Topf sie bezahlt werden.
In diesem Sinne verabschieden wir uns von 2008, wünschen dem Bund ein gutes Gelingen bei der ausstehenden Überarbeitung der BITV, und unseren Lesern ein gutes neues Jahr.
Zur Erinnerung
Die Verordnung des Bundes zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV) trat am 24. Juli 2002 in Kraft. Sie sah die folgenden Fristen zur Umsetzung vor:
- 24.07.2002:
Neu erstellte, in wesentlichem Umfang veränderte oder angepasste Angebote (Inter- und öffentliches Intranet)
- 24.07.2002:
Neu erstellte und mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen
- 31.12.2003:
Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten
- 24.07.2005
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. (§ 5 Folgenabschätzung)
- 31.12.2005:
Bereits bestehende Angebote im Inter- und öffentlich zugänglichen Intranet
In der Vergangenheit gab es viele Kontroversen um die Weiterentwicklung der Web Content Accessibility Guidelines zur Version WCAG 2.0 (an denen wir auch nicht ganz unschuldig waren), aber fast alle Teilnehmer an der Diskussion hatten immer nur ein Ziel: einen besseren Standard zum Wohle der Nutzer und der Web-Entwickler. Und genau das ist seit gestern, dem 11. Dezember 2008, erreicht – wenn das mal kein Grund zum Feiern ist!
Viele Kontroversen drehten sich um die Komplexität der Dokumente, und sicher sind die Richtlinien komplex, wenn man sie von vorne bis hinten liest (was wir mehrfach gemacht haben). Aber, wie Shadi Abou-Zahra von der WAI sagte: »Lieber zu viel Dokumentation als zu wenig«
. Die Richtlinien sind ja nicht ganz ohne Grund so umfangreich ausgefallen, und dafür gibt es zwei einfache Gründe: Robustheit und Testbarkeit. Die WCAG 2.0 ist so Technik-neutral und robust, dass damit sämtliche aktuellen und vor allem auch zukünftige Web-Techniken, die wir noch gar nicht kennen, abgedeckt sein dürften.
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Und: sie sind zu 100% testbar! (im Gegensatz zum Vorgänger) Neben den maschinell testbaren Kriterien gibt es eine Reihe nicht-maschinell testbarer Kriterien, die aber alle so formuliert sind, dass zwei verschiedene menschliche Tester unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis kommen müssten. Dies erleichtert die Arbeit mit den Richtlinien doch ungemein.
Und: sie sind zu 100% umsetzbar! Eine wichtige Voraussetzung für die Verabschiedung der Richtlinien war, dass die Umsetzbarkeit für jeden einzelnen Punkt detailliert nachgewiesen werden konnte. Ohne diesen Nachweis keine Richtlinie (übrigens waren auch einige sehenswerte Beispiel-Implementierungen aus dem deutschsprachigen Raum dabei).
Falls Sie nicht die gesamten Dokumente durchlesen wollen – dafür haben wir vollstes Verständnis. Zumindest die grundlegenden Prinzipien und Richtlinien sollte aber jeder professionelle Web-Entwickler kennen. Diese sind wirklich kurz und bündig – so kurz und so einleuchtend dass wir sie hier in Gänze abdrucken:
- Perceivable – Information and user interface components must be presentable to users in ways they can perceive.
- 1.1 Provide text alternatives for any non-text content so that it can be changed into other forms people need, such as large print, braille, speech, symbols or simpler language.
- 1.2 Provide alternatives for time-based media.
- 1.3 Create content that can be presented in different ways (for example simpler layout) without losing information or structure.
- 1.4 Make it easier for users to see and hear content including separating foreground from background.
- Operable – User interface components and navigation must be operable.
- 2.1 Make all functionality available from a keyboard.
- 2.2 Provide users enough time to read and use content.
- 2.3 Do not design content in a way that is known to cause seizures.
- 2.4 Provide ways to help users navigate, find content, and determine where they are.
- Understandable – Information and the operation of user interface must be understandable.
- 3.1 Make text content readable and understandable.
- 3.2 Make Web pages appear and operate in predictable ways.
- 3.3 Help users avoid and correct mistakes.
- Robust – Content must be robust enough that it can be interpreted reliably by a wide variety of user agents, including assistive technologies.
- 4.1 Maximize compatibility with current and future user agents, including assistive technologies.
Das elegante am Aufbau der Richtlinien ist, dass die Fülle der Informationen immer größer und die Erklärungen immer präziser werden, je weiter man sich in die Tiefe vorarbeitet. Entwickler müssen also in der Regel nicht alles von vorne nach hinten lesen, sondern können z.B. anhand der anpassbaren Schnellreferenz genau die Techniken auswählen, die für sie von Interesse sind.
Die nächsten Schritte?
Nun ist der Gesetzgeber gefragt, aus dieser Steilvorlage so schnell es geht eine runderneuerte BITV in der Version 2.0 abzuleiten. Dabei wäre es aus Sicht der Betroffenen (und das sind hier nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch die Web-Entwickler, die das alles umsetzen müssen, die Hersteller von Testwerkzeugen, Redaktionssystemen und anderen Autorenwerkzeugen, die Software-Industrie etc. pp.) wünschenswert, wenn die neue Verordnung zu 100% kompatibel zum international geltenden Standard wäre.
Die Web Accessibility Initiative des W3C hat die Version 2.0 der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) als sog. »Proposed Recommendation« veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die normativen und technischen Teile der Richtlinie vollständig sind und die Umsetzbarkeit jeder einzelnen Richtlinie nachgewiesen wurde.
In dieser Phase werden die Dokumente von den Mitgliedern des W3C erneut gegengelesen; Kommentare werden noch bis zum 2. Dezember 2008 entgegen genommen, danach ist mit einer Fertigstellung der WCAG 2.0 als »Final Recommendation« zu rechnen.
Ebenfalls aktualisiert wurden die zum besseren Verständnis unabdingbaren Dokumente Understanding WCAG 2.0, Techniques for WCAG 2.0 und How to Meet WCAG 2.0. Weitere Infos im Überblick: Overview of WCAG 2.0 Documents.
Loslegen!
Auch wenn die Richtlinien formell noch nicht endgültig verabschiedet sind, so sind sie doch mittlerweile so stabil, dass man sie jetzt schon in der Praxis einsetzen kann. Wie das zum Beispiel bei Formularen geht zeigt eine sehr lesenswerte Anleitung von Roger Hudson: Accessible Forms using WCAG 2.0; falls Ihre Seiten bisher schon die WCAG 1.0 erfüllen ist die Umstellung auch nicht allzu schwer, wie der Artikel Migrating from WCAG 1.0 to WCAG 2.0 zeigt.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit sei mit dem BGG deutlich gewachsen
, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In der Antwort heißt es, die Definition von Barrierefreiheit habe sich bewährt. So werde Barrierefreiheit nicht nur als Beseitigung räumlicher Hindernisse für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen oder die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen verstanden. Vielmehr sei von dem Begriff eine barrierefreie Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen in den elektronischen Medien ebenso umfasst wie diejenige mittels Gebärdendolmetscher für hör- und sprachbehinderte Menschen.
Die Regierung kündigt an, dass sie noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung der ›Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung‹ (BITV) vorlegen will. Darüber hinaus habe die Regierung Kenntnis von laufenden Arbeiten an einer DIN-Norm für die barrierefreie Zugänglichkeit visueller Informationen.
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Hervorgehoben wird in der Antwort, dass seit der Einführung des BGG und der BITV im Bereich der Informationstechnik deutliche Fortschritte
erzielt worden seien. So seien etwa im letzten Ministerientest des Projektes ›barrierefrei informieren und kommunizieren – BIK‹ fast alle getesteten Seiten als sehr gut, gut beziehungsweise nahezu gut zugänglich bewertet worden. Die Regierung schreibt, dass zur Überarbeitung der BITV unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei, die seit Mai 2007 regelmäßig tage. Im Mittelpunkt der Überarbeitung stünden insbesondere die technischen Fortentwicklungen in den Bereichen Information und Kommunikation und die besonderen Belange gehörloser, lern- und geistig behinderter Menschen.
Die Beteiligung der Verbände behinderter Menschen erfolge thematisch gebunden. Die Arbeiten an einem Vorschlag zur Novellierung sollen bis Sommer 2008 abgeschlossen werden, betont die Regierung. Insgesamt wurde festgestellt, dass das Kriterium Barrierefreiheit sich verstärkt zu einem allgemeinen Qualitätsmerkmal entwickle.
2004 gab es übrigens schon mal eine Kleine Anfrage von der CDU/CSU sowie eine ebenso kleine Antwort der Bundesregierung - ebenfalls die Umsetzung der BITV betreffend.
(via Barrierekompass)