Petition für Untertitel
Am 1. Juni 2009 ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. In §3 Allgemeine Grundsätze heisst es:
»(2) Die Anbieter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.«
Warum ›sollen‹? Sollte da nicht ›müssen‹ stehen? Die wahlweise hinzuschaltbaren Videotext-Untertitel gibt es in der aktuellen Form seit 1980. Die Selbstverpflichtung wurde jedoch in den letzten 30 Jahren nicht ernst genommen: obwohl seit fast 30 Jahren ein Ausbau der Untertitelung gefordert wird, liegt ihr Anteil bei nur 10,3% (Stand April 2009).
Da Rundfunk Ländersache ist, haben die Hörgeschädigten-Verbände Anfang Juni 2009 in allen Bundesländern entsprechende Petitionsanträge eingereicht, mit denen eine 100%-ige Untertitelungspflicht innerhalb von 10 Jahren gefordert wird. Die Mitzeichnungsfrist endet in 6 Wochen am 31. August 2009.
Die Petition selbst steht unter www.untertitel-petition.de im Netz, weitere Hintergründe gibt es bei der Arbeitsgruppe im Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. ›Sign-Dialog – Mehr Bildung durch Untertitel‹ unter www.sign-dialog.de und natürlich auch in Gebärdensprache.