Der BIENE-Wettbewerb – Vorbilder gesucht

Seit 2003 suchen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen mit dem BIENE-Wettbewerb die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten. Diese sollen als Vorbilder ausgezeichnet und bekannt gemacht werden, um die Diskussion um die technische und inhaltliche Weiterentwicklung des Internets zu fördern. Deshalb steht das Motto der BIENE – »Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten« – auch für den regelmäßigen produktiven Austausch von Entwicklern, Gestaltern, Anbietern und Nutzern.

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Seit die BIENE zum ersten Mal gestartet ist, haben sich fast 2.000 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände mit ihren Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 120 Anbieter haben bisher eine BIENE gewonnen.

Mit dem BIENE-Wettbewerb 2010 suchen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen bereits zum siebten Mal die Vorreiter bei der barrierefreien Gestaltung von Internet-Angeboten. Gesucht werden innovative und kreative Lösungen, die nicht nur die gesetzlichen und technischen Mindestanforderungen an Barrierefreiheit erfüllen und den Bewertungskriterien des Wettbewerbs entsprechen, sondern darüber hinausgehen.

Die Preise

Die besten Angebote werden mit einer BIENE ausgezeichnet. Abhängig von den Ergebnissen des Testverfahrens und dem abschließenden Urteil der Jury werden die Preise in den Stufen Gold, Silber oder Bronze vergeben. Eventuell werden die Auszeichnungen nicht in allen Stufen vergeben. Der Wettbewerb ist rein ideeller Natur.

Die BIENE 2010 wird in vier Kategorien ausgeschrieben, die sich an den Tätigkeitsbereichen der Anbieter orientieren.

Die Kategorien sind:

  • Unternehmen (öffentliche und private Unternehmen, private Bildungseinrichtungen)
  • Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen)
  • Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, öffentliche Bildungseinrichtungen)
  • Tagesaktuelle Medien

Teilnahmevoraussetzungen

Weil die bisherigen Wettbewerbe gezeigt haben, dass einfache Webseiten relativ leicht barrierefrei zu gestalten sind, haben die Veranstalter die Mindestanforderungen für die Teilnahme erhöht. Webseiten, die sich um eine BIENE bewerben, müssen es Nutzerinnen und Nutzern mindestens ermöglichen, einen Transaktionsvorgang, beispielsweise eine Anmeldung oder eine Abfrage, einen Einkauf oder eine Buchung komplett barrierefrei abzuwickeln. Der Transaktionsvorgang muss dabei dem Kern des Angebots entsprechen, das heißt eine Dienstleistung umfassen, die die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Webangebot dieses Typs in der Regel erwarten können. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, ist es grundsätzlich auch möglich, Teillösungen einzureichen.

Angebote tagesaktueller Medien müssen nicht zwingend einen Transaktionsvorgang enthalten. Um in dieser Kategorie anzutreten, müssen die Angebote jedoch von einer eigenständigen Vollredaktion gepflegt werden. Das heißt: Wesentliche Teile des Mediums werden durch Redakteure dieses Mediums selbst erstellt und nicht von anderen Seiten übernommen.

Die Wettbewerbsbeiträge dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und müssen zum Zeitpunkt der Einreichung im Internet für die Öffentlichkeit verfügbar sein. Verpflichtend ist besonders die vollständige Anbieterkennung sowie die Information der Nutzer über die Datenschutzbedingungen nach dem Telemediengesetz sowie über allgemeine Geschäftsbedingungen.

Warum gibt es neue Kategorien?

In den vergangenen Jahren entsprachen die Kategorien des Wettbewerbs den Funktionen, die eine Webseite enthielt, denn davon hing in der Regel ab, welche Internet-Techniken eingesetzt wurden. Mittlerweile enthalten jedoch fast alle Webseiten eine Kombination verschiedener technischer Lösungen. Die neuen Kategorien sorgen dafür, dass aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer inhaltlich vergleichbare Angebote in einer Kategorie antreten. Innerhalb der Kategorien werden die Beiträge zudem nach ihrer Komplexität unterschieden.

Bei der Anmeldung über die BIENE-Webseite www.biene-wettbewerb.de werden Einreicher gebeten, selbst einzuschätzen, zu welcher Kategorie ihr Angebot gehört. Die Veranstalter überprüfen diese Selbsteinschätzung und treffen gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs eine Entscheidung über die endgültige Zuordnung. Diese wird mit dem Einreicher abgesprochen.

Erfüllt meine Webseite grundlegende Anforderungen der Barrierefreiheit?

Auf Grundlage des BIENE-Kriterienkatalogs und der Erfahrungen der vergangenen Jahre haben die Veranstalter des Wettbewerbs insgesamt neun Anforderungen an barrierefreie Webseiten festgelegt, mit denen Anbieter selbst einschätzen können, ob sie bei der Gestaltung ihres Internet-Angebotes wesentliche Aspekte berücksichtigt haben.

  1. Texte sind lesbar und verständlich.
    (BIENE-Kriterien 1-5)
  2. Bilder und Animationen haben eine Textbeschreibung.
    (BIENE-Kriterium 10)
  3. Vorder- und Hintergrund sind deutlich unterscheidbar. Alles ist gut zu erkennen.
    (BIENE-Kriterium 13)
  4. Zeitbegrenzungen sind großzügig bemessen.
    (BIENE-Kriterium 17)
  5. Die Webseite kann mit der Tastatur – ohne Maus – bedient werden.
    (BIENE-Kriterium 19)
  6. Inhalte sind leicht zu finden.
    (BIENE-Kriterium 23)
  7. Die Webseite kann mit verschiedenen Browsern und Geräten genutzt werden.
    (BIENE-Kriterien 35-38)
  8. Die Webseite hilft dem Nutzer, Fehler zu vermeiden und zu berichtigen.
    (BIENE-Kriterium 39)
  9. Für Audio-Inhalte wird eine Alternative bereitgestellt.
    (BIENE-Kriterium 72)

Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind keine Anleitung zur Erstellung barrierefreier Webseiten. Sie dienen lediglich einer ersten Selbsteinschätzung.