
Die erste Stufe bildet ein Ausschlusstest, in dem Basisanforderungen der Barrierefreiheit geprüft werden. Wettbewerbsbeiträge, die aus diesem Verfahren mit guten Werten hervorgegangen sind, werden anschließend im Feintest detailliert weiter untersucht. Ein Praxistest mit Betroffenen bildet die dritte Stufe des Verfahrens.
Die Basis des Prüfverfahrens sind die im Folgenden genannten Kriterien. Jedes dieser Kriterien wird anhand verschiedener Prüfschritte untersucht. Die Prüfschritte werden gemäß einer Skala bewertet und sind unterschiedlich gewichtet. Prüfschritte, die für einen Beitrag nicht relevant und nicht anwendbar sind, gehen nicht in die Bewertung ein.
Grundvoraussetzung
- 0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.
- Prüfschritte zu Kriterium 0
Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
- 1. Für (Fließ-)Texte werden Zusammenfassungen angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 1
- 2. Die Wortwahl im Inhalt bezüglich der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist angemessen.
- Prüfschritte zu Kriterium 2
- 3. Ein Glossar ist vorhanden, wenn es für die Erschließung des Inhalts eines Internetangebots hilfreich ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 3
- 4. Die Lesbarkeit wird durch einen klaren Satzbau und eine klare Textgliederung unterstützt.
- Prüfschritte zu Kriterium 4
- 5. Die Lesbarkeit wird durch die Textformatierung unterstützt.
- Prüfschritte zu Kriterium 5
- 6. Die Angaben zum Anbieter und zum Zweck eines Internetangebots sind leicht auffindbar und verständlich.
- Prüfschritte zu Kriterium 6
- 7. Es werden vielfältige Erschließungsmöglichkeiten des Inhalts angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 7
Variable Präsentation
- 8. Jedem Bild, jeder Animation und jeder graphischen Repräsentation von Text ist eine angemessene textuelle Beschreibung unmittelbar zugeordnet.
- Prüfschritte zu Kriterium 8
- 9. Signifikante Geräusche, Klänge oder akustische Signale sind mit textuellen Beschreibungen versehen.
- Prüfschritte zu Kriterium 9
- 10. Es wird keine Information ausschließlich durch Farbwechsel dargestellt
- Prüfschritte zu Kriterium 10
- 11. Vorder- und Hintergrund sind in Bezug auf Kontraste auch bei reduzierter Farbwahrnehmung in der Standardansicht deutlich unterscheidbar. Der Inhalt muss auch in den vom Betriebssystem vorgegebenen Einstellvarianten wahrnehmbar sein.
- Prüfschritte zu Kriterium 11
- 12. Eine Skalierbarkeit der Schrift über Browser ist bei aktivierten Style Sheets oder innerhalb der Anwendung möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 12
- 13. Eine logische linearisierte Lesefolge ist möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 13
- 14. Layout-Tabellen sind linearisierbar und verwenden keine strukturellen Tabellen-Elemente.
- Prüfschritte zu Kriterium 14
- 15. Es gibt eine eindeutige Zuordnungsmöglichkeit von Beschriftungen zu den Kontrollelementen (z.B. Radio-Buttons) und zu Formulareingabefeldern.
- Prüfschritte zu Kriterium 15
- 16. Zeitgesteuerte Änderungen werden vermieden oder sind durch die Nutzerin/ den Nutzer kontrollierbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 16
Navigation
- 17. Jegliche Funktion der Seite ist auch über die alleinige Verwendung der Tastatur in einer schlüssigen Reihenfolge zu erreichen, wobei die jeweils ausgewählte Funktion in der Standardansicht gut sichtbar ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 17
- 18. Accesskeys/ Shortcuts sollen nur dort eingesetzt werden, wo es für die Anwendung sinnvoll ist. Ihr Einsatz ist konsistent und transparent zu realisieren.
- Prüfschritte zu Kriterium 18
- 19. Alle Elemente der Navigation sind mit verständlichen Begriffen oder Bezeichnungen versehen.
- Prüfschritte zu Kriterium 19
- 20. Unterschiedliche Navigationsmöglichkeiten sind bei entsprechender Tiefe und Breite des Internetangebots vorhanden.
- Prüfschritte zu Kriterium 20
- 21. Die Navigationsmechanismen sind schlüssig und nachvollziehbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 21
- 22. Sinnvolle Sprungnavigation zur Erleichterung der Navigation.
- Prüfschritte zu Kriterium 22
- 23. Links sind in ihrer Darstellung eindeutig und verfügen über sprechende Bezeichnungen, die Aufschluss über ihr Ziel geben.
- Prüfschritte zu Kriterium 23
- 24. Fenstertitel und Seitentitel sind eindeutig und erklärend und sie beziehen sich aufeinander.
- Prüfschritte zu Kriterium 24
- 25. Konventionen (Benutzungskonzepte, gängige Features), die die Nutzerin/ der Nutzer erwartet, werden eingehalten oder unübliche Konzepte müssen sich sofort selbst erschließen.
- Prüfschritte zu Kriterium 25
- 26. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen werden die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache verwendet.
- Prüfschritte zu Kriterium 26
- 27. Erweiterte Suchfunktionen sind vorhanden, und umfangreiche Trefferlisten sind komfortabel nutzbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 27
- 28. Eine Inhaltsübersicht ist vorhanden, wenn sie in Bezug auf Tiefe und Breite des Angebots eine geeignete Orientierungshilfe darstellt.
- Prüfschritte zu Kriterium 28
Struktur / Aufbau des Internetangebots
- 29. Inhalt und Layout sind getrennt.
- Prüfschritte zu Kriterium 29
- 30. Frames werden ausschließlich barrierefrei eingesetzt.
- Prüfschritte zu Kriterium 30
- 31. Relevante Inhalte sind auch bei geringer Bildschirmauflösung sichtbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 31
- 32. Alternativ-Versionen für eingegrenzte Bereiche sind leicht bedienbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 32
- 33. Metadaten werden zur optimierten Orientierung eingesetzt.
- Prüfschritte zu Kriterium 33
Kompatibilität
- 34. Eine Validierung von Dokumenten, die durch Markup-Sprachen erstellt wurden, ist gegen veröffentlichte formale W3C-Grammatiken möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 34
- 35. Die für die Inhalte des Internetangebots verwendete Hauptsprache der HTML-Dokumente ist gekennzeichnet, und Sprachwechsel sind gekennzeichnet.
- Prüfschritte zu Kriterium 35
- 36. Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind zugänglich für assistive Technologien.
- Prüfschritte zu Kriterium 36
- 37. Das Internetangebot ist auch bei deaktivierten programmierten Elementen und Applets zugänglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 37
- 38. Die Darstellung des Internetangebots ist mit gängigen Browsern vollständig.
- Prüfschritte zu Kriterium 38
Fehlerhandling und Hilfe in Formularen
- 39. Eine unaufdringliche Unterstützung bei der Daten-Eingabe in Formularen wird angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 39
- 40. Fehlermeldungen werden unmittelbar, konsistent und leicht verständlich gegeben.
- Prüfschritte zu Kriterium 40
- 41. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups) mit Hilfs- und Fehlermeldungen werden angemessen verwendet und sind über die gängigen Mechanismen leicht schließbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 41
- 42. Leicht zugängliche Hilfen zur inhaltlichen Vorgehensweise werden angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 42
- 43. Werden Hilfen/ Zusatzoptionen aktiviert, bleiben diese angezeigt, bis sie deaktiviert werden (z.B. Hilfen bei hoher inhaltlicher Komplexität von Formularen, Vorgehensbeschreibungen).
- Prüfschritte zu Kriterium 43
Hilfe und Support
- 44. Bei komplexen Dienstleistungen besteht ein Hilfe-Angebot
- Prüfschritte zu Kriterium 44
- 45. Es werden geographische Informationen gegeben, die zur Nutzung der angebotenen Dienstleistung hilfreich sind (z.B. Wegbeschreibung, Gebäudeplan).
- Prüfschritte zu Kriterium 45
Komplexe Formulare
- 46. Alle Elemente eines komplexen Formulars sind mit verständlichen Begriffen, Bezeichnungen oder Abkürzungen versehen.
- Prüfschritte zu Kriterium 46
- 47. Für komplexe Formulare wird, wenn es für den Vorgang angemessen ist, eine Alternative zur elektronischen Formularbearbeitung angeboten
- Prüfschritte zu Kriterium 47
- 48. In komplexen Formularen sind die inhaltlichen Bereiche gruppiert und als solche für alle leicht erkennbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 48
- 49. Innerhalb von komplexen Formularen sind Zeitbegrenzungen beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten großzügig bemessen, von der Nutzerin/ vom Nutzer frei einstellbar oder ausschaltbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 49
- 50. In komplexen Formularen auf einer Bildschirmseite sind die Bearbeitungsschritte ohne großen Aufwand hinsichtlich der Positionierbewegungen und des Auffindens möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 50
- 51. Wiederkehrende Eingaben, z.B. im Rahmen eines One-Stop-eGovernment-Angebots in komplexen Formularen, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf des Formulars genutzt werden.
- Prüfschritte zu Kriterium 51
Komplexe Transaktionen
- 52. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z.B. beim Abschicken eines Formulars, durch das ein externer Prozeß gestartet wird).
- Prüfschritte zu Kriterium 52
- 53. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten
- Prüfschritte zu Kriterium 53
- 54. Accessibility-APIs werden unterstützt, wenn sie vorhanden sind. Accessibility-Features werden genutzt.
- Prüfschritte zu Kriterium 54
- 55. Wenn digitale Signaturen eingesetzt werden, sind alle Dialoge auch für Screenreader zugänglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 55
- 56. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.
- Prüfschritte zu Kriterium 56
Shop und Warenkorb- und Bezahlfunktion
- 57. Wiederkehrende Eingaben in einer Shopanwendung, z.B. Kundenprofil, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf genutzt werden.
- Prüfschritte zu Kriterium 57
- 58. Das Online-Angebot bietet transparente Preisinformationen.
- Prüfschritte zu Kriterium 58
- 59. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 59
- 60. Zugängliche und leicht auffindbare Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angeboten, wenn diese gesetzlich gefordert werden.
- Prüfschritte zu Kriterium 60
- 61. Das Online-Angebot gibt transparente, zugängliche und leicht auffindbare Informationen zum Widerspruchsrecht.
- Prüfschritte zu Kriterium 61
- 62. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z.B. beim Abschicken einer Bestellung).
- Prüfschritte zu Kriterium 62
- 63. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.
- Prüfschritte zu Kriterium 63
Datenschutz
- 64. Wenn persönliche Daten übermittelt werden, liegen die notwendigen Informationen zum Datenschutz zugänglich und leicht auffindbar vor.
- Prüfschritte zu Kriterium 64
Werbung
- 65. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.
- Prüfschritte zu Kriterium 65
- 66. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.
- Prüfschritte zu Kriterium 66
Downloads und Formularserver
- 67. Ein einfacher und barrierefreier Umgang mit Downloads ist möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 67
- 68. Das Angebot eines Formularservers kann einfach und barrierefrei genutzt werden.
- Prüfschritte zu Kriterium 68
Newsletter / Antwort-E-Mails
- 69. Für Newsletter-E-Mails werden Standards genutzt, die in Bezug auf Barrierefreiheit anerkannt sind, oder sie werden im Nur-Text-Format verschickt.
- Prüfschritte zu Kriterium 69
- 70. E-Mails werden im Nur-Text-Format verschickt.
- Prüfschritte zu Kriterium 70
Statistiken / Datentabellen
- 71. Für komplexe Datentabellen werden Zusammenfassungen angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 71
- 72. Zu Datentabellen wird zusätzlich eine graphische Darstellung angeboten, wenn dies das Verständnis des Inhalts erleichtert.
- Prüfschritte zu Kriterium 72
Komplexe Dokumente
- 73. Ein leichter Umgang mit inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten ist möglich.
- Prüfschritte zu Kriterium 73
- 74. Die Textgestaltung bzgl. Layout, Gliederung, Aussagekraft ermöglicht eine leichte Orientierung innerhalb komplexer Dokumente.
- Prüfschritte zu Kriterium 74
Multimedia / Spiele / Videos / Animationen
- 75. Zu komplexen Animationen ist eine Beschreibung vorhanden. Die Ausführlichkeit richtet sich nach Zweck und Bedeutung der Animation auf der Seite.
- Prüfschritte zu Kriterium 75
- 76. Die äquivalente zu dynamisch generierten Animationen werden bei jeder Änderung aktualisiert, soweit sinnvoll.
- Prüfschritte zu Kriterium 76
- 77. Bei Einsatz von Video zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht visuelle Alternative bereitgestellt.
- Prüfschritte zu Kriterium 77
- 78. Bei Einsatz von Audio zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht auditive Alternative bereitgestellt.
- Prüfschritte zu Kriterium 78
- 79. Für Multimedia-Präsentationen werden geeignete Protokolle verwendet, die Untertitelung ermöglichen.
- Prüfschritte zu Kriterium 79
- 80. Wenn für begrenzte Bereiche innerhalb des Internetangebots programmierte Einheiten eingesetzt werden, werden Accessibility APIs unterstützt und Accessibility-Features genutzt.
- Prüfschritte zu Kriterium 80
- 81. Vorder- und Hintergrundgeräusche sind in Bezug auf Kontraste auch bei reduzierter Hörfähigkeit deutlich unterscheidbar.
- Prüfschritte zu Kriterium 81
Gebärdensprach-Filme
- 82. Gebärdensprach-Filme sind technisch so aufbereitet, dass eine einwandfreie visuelle Wahrnehmung gegeben ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 82
- 83. Die Präsentation der Gebärdensprache in Gebärdensprach-Filmen erfolgt so, dass eine hohe Verständlichkeit gewährleistet ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 83
- 84. Die Gebärdensprach-Filme werden leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung in das Angebot integriert.
- Prüfschritte zu Kriterium 84
- 85. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme wird aus dem Internetangebot deutlich.
- Prüfschritte zu Kriterium 85
- 86. Für Gebärdensprach-Filme werden, wenn angemessen, Untertitel bereitgestellt.
- Prüfschritte zu Kriterium 86
- 87. Die Gebärdensprach-Filme werden in den allgemein üblichen Formaten angeboten.
- Prüfschritte zu Kriterium 87
Leichte Sprache
- 88. Versionen in Leichter Sprache werden so eingesetzt, dass es dem Inhalt des Internetangebots angemessen ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 88
- 89. Die Wortwahl bzgl. der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 89
- 90. Der Satzbau ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
- Prüfschritte zu Kriterium 90
- 91. Graphisch dargestellte Metaphern und Symbole sind angemessen erklärt.
- Prüfschritte zu Kriterium 91
- 92. Bilder, Illustrationen, Videos, Audio, Symbole und Symbolsprachen werden eingesetzt, um Inhalte zu veranschaulichen.
- Prüfschritte zu Kriterium 92
- 93. Es werden praktische Beispiele gegeben, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.
- Prüfschritte zu Kriterium 93